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Ausbildungsberufsbild Fachinformatiker/ in - Fachrichtung Systemintegration

Ausbildungsberufsbild Fachinformatiker/in - Fachrichtung Systemintegration
 
 
Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik
vom 10. Juli 1997 (Bundesgesetzblatt Teil I S. 1741), Auszug



Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert 3 Jahre.


Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Ausbildungsbetrieb:
1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur
1.2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
1.4 Umweltschutz

2. Geschäfts- und Leistungsprozesse:
2.1 Leistungserstellung und –verwertung
2.2 betriebliche Organisation
2.3 Beschaffung
2.4 Markt- und Kundenbeziehungen
2.5 kaufmännische Steuerung und Kontrolle

3. Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken:
3.1 Informieren und Kommunizieren
3.2 Planen und Organisieren
3.3 Teamarbeit

4. Informations- und telekommunikationstechnische Produkte und Märkte:
4.1 Einsatzfelder und Entwicklungstrends
4.2 Systemarchitektur, Hardware und Betriebssysteme
4.3 Anwendungssoftware
4.4 Netze, Dienste

5. Herstellen und Betreuen von Systemlösungen:
5.1 Ist-Analyse und Konzeption
5.2 Programmiertechniken
5.3 Installieren und Konfigurieren
5.4 Datenschutz und Urheberrecht
5.5 Systempflege


6. Systementwicklung:
6.1 Analyse und Design
6.2 Programmerstellung und –dokumentation
6.3 Schnittstellenkonzepte
6.4 Testverfahren

7. Schulung


Gegenstand der Berufsausbildung in der Fachrichtung Systemintegration sind darüber hinaus mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

8. Systemintegration:
8.1 Systemkonfiguration
8.2 Netzwerke
8.3 Systemlösungen
8.4 Einführung von Systemen

9. Service:
9.1 Benutzerunterstützung
9.2 Fehleranalyse, Störungsbeseitigung
9.3 Systemunterstützung

10. Fachaufgaben im Einsatzgebiet:
10.1 Produkte, Prozesse und Verfahren
10.2 Projektplanung
10.3 Projektdurchführung
10.4 Projektkontrolle, Qualitätssicherung

Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach Nr. 10 sind in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen:

1. Rechenzentren
2. Netzwerke
3. Client-Server
4. Festnetze
5. Funknetze

Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt. Es können auch andere Einsatzgebiete zugrunde gelegt werden, wenn die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse in Breite und Tiefe gleichwertig sind.

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